Aufnahmegebühren/Mitgliedsbeiträge natürliche Personen
Es wird ein Mindest-Mitgliedsbeitrag von 24 Euro pro Jahr erhoben.
Die Zahlung der Beiträge erfolgt für das gesamte Geschäftsjahr und ist zum 01.02. des jeweiligen Geschäftsjahres, bei Neueintritt ab dem Monat des Eintritts fällig. Die jährliche Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt per Überweisung. Bei nicht fristgemäßer Überweisung oder sonstigem schuldhaften Versäumen des Beitragszahlers wird gemahnt. Die 1. Mahnung erfolgt mit 2,50 Euro Mahngebühr, die 2. Mahnung ebenfalls mit 2,50 Euro Mahngebühr. Die Kosten für erforderliche Anschriftenermittlungen zur Zustellung der Mahnung trägt ebenfalls das betroffene Mitglied.
Ehrenmitglieder sind von der Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeiträgen befreit.
Aufnahmegebühren/Mitgliedsbeiträge juristische Personen
Es wird ein Mindest-Mitgliedsbeitrag von 60 Euro pro Jahr erhoben.
Die Zahlung der Beiträge erfolgt für das gesamte Geschäftsjahr und ist zum 01.02. des jeweiligen Geschäftsjahres, bei Neueintritt ab dem Monat des Eintritts fällig. Die jährliche Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt per Überweisung. Bei nicht fristgemäßer Überweisung oder sonstigem schuldhaften Versäumen des Beitragszahlers wird gemahnt. Die 1. Mahnung erfolgt mit 2,50 Euro Mahngebühr, die 2. Mahnung ebenfalls mit 2,50 Euro Mahngebühr. Die Kosten für erforderliche Anschriftenermittlungen zur Zustellung der Mahnung trägt ebenfalls das betroffene Mitglied.